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Privat Krankenversicherte

Die Privatversicherung übernimmt im Regelfall zeitnah die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Details der Beantragung und die Höhe der Kostenübernahme. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise gemäß aktueller Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) nach 2,3-fachem Satz. Dies sind derzeit 100,55€ pro Behandlungsstunde (50 Min.).

Beihilfeberechtigte

Auch hier ist die Kostenübernahme in aller Regel gegeben und die Therapie kann zügig beginnen. Konkrete Informationen des Leistungsumfanges erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich in beiden Fällen vor der ersten Stunde über die Erstattungsmöglichkeiten.

Selbstzahler

Wenn Sie eine Psychotherapie selbst zahlen möchten, entfällt jede Wartezeit für die Beantragung. Die gestellten Diagnosen werden der Krankenkasse nicht mitgeteilt. Eine Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des aktuellen EBM-Satzes pro Einzelstunde (derzeit ca. 110 Euro). Psychotherapiekosten sind gegebenenfalls steuerlich absetzbar.

Kostenerstattungsverfahren auf Anfrage (Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung gibt auf ihren Seiten ausführliche Informationen dazu)

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