Privat Krankenversicherte
Die Privatversicherung übernimmt im Regelfall zeitnah die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Details der Beantragung und die Höhe der Kostenübernahme. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise gemäß aktueller Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) nach 2,3-fachem Satz. Dies sind derzeit 100,56€ pro Behandlungsstunde (50 Min.).
Beihilfeberechtigte
Auch hier ist die Kostenübernahme in aller Regel gegeben und die Therapie kann zügig beginnen. Konkrete Informationen des Leistungsumfanges erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.
Bitte informieren Sie sich in beiden Fällen vor der ersten Stunde über die Erstattungsmöglichkeiten.
Selbstzahler
Wenn Sie eine Psychotherapie selbst zahlen möchten, entfällt jede Wartezeit für die Beantragung. Die gestellten Diagnosen werden der Krankenkasse nicht mitgeteilt. Eine Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des aktuellen GOP-Satzes pro Einzelstunde.
Psychotherapiekosten sind gegebenenfalls steuerlich absetzbar.
Kostenerstattungsverfahren auf Anfrage (Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung gibt auf ihren Seiten ausführliche Informationen dazu)